Die Instrumentenflug-Berechtigung

Sie besitzen eine PPL oder eine CPL ohne Instrumentenflugberechtigung, möchten Ihr bevorzugtes Fortbewegungsmittel nun aber auch wetterunabhängiger nutzen können. Dies vor allem in der Winterzeit, mit den tiefen Nebelbänken im Mittelland und der Sonne über den Bergen, welche bei uns die „letzten dreihundert Fuss“ nicht zu durchdringen vermag.

Damit Sie trotzdem den grauen Winteralltag hinter sich lassen können, um der Sonne entgegenzufliegen, gibt es nur eine optimale Lösung. Erweitern Sie Ihren Horizont mit der Berechtigung für den Instrumentenflug (IR). Bei der Ausbildung kann wahlweise zwischen drei Ausbildungsvarianten gewählt werden. Das „basic IR“ (B-IR) ist die einfachste Variante des Instrumentenflugs. Die B-IR Ausbildung kann mit einer gültigen PPL angegangen werden und benötigt kein Minimum an Kommandantenzeit (PIC). Das „basic IR“ beinhaltet nach Ausbildungsabschluss entsprechend der vereinfachten Ausbildung auch grössere Anwendungsrestriktionen. So müssen unter anderem höhere Wetterminimas (Bodensicht min. 1500m, sowie eine erhöhte Wolkenuntergrenze (ceiling) beim Ab- und Anflug (Abflugminimum +600ft, respektive Anflugminimum +200ft)) berücksichtigt werden. Das „competency based IR“ (CB-IR) entspricht dem „full IR“ (IR), ist in der Praxis aber nicht für Helikopteroperationen, sowie für „complex aircraft“, oder zukünftige kommerzielle Operationen (ATPL) zugelassen. Alle Ausbildungsvarianten werden auf zugelassenen Trainingsgeräten der Klassen BITD, FNPT1, FNPT2, oder FFS, sowie durch Flugtrainings auf Flugzeugen absolviert. Die Ausbildungsdauer auf Trainingsgeräten und Flugzeugen richten sich nach der gewünschten Variante und den Richtlinien der EASA, Part FCL. Alle folgenden Angaben sind ohne jede Gewähr und beziehen sich auf 1-motorige Flugzeuge. B-IR: 10h Instrumentenflug, davon können bis zu 5h auf einem anerkannten Übungsgerät absolviert werden/CB-IR: 40h Instrumentenflug, davon können bis zu 25h auf FNPT2 absolviert werden/IR: 50h Instrumentenflug, davon können bis zu 30h auf FNPT1, respektive 35h auf FNPT2 absolviert werden.

Um im Anschluss an die IR-Ausbildung die Sicherheit und das fliegerische Niveau unter erschwerten Wetterbedingungen zu garantieren, müssen pro Jahr eine bestimmte Anzahl IR-Trainingsflüge durchgeführt werden. Auch muss jährlich ein IR-Proficiency-Check, mit einem vom Bundesamtes für Zivilluftfahrt (FOCA) anerkannten Experten, bestanden werden. Beide Auflagen geben Ihnen die Sicherheit, dass Sie die entsprechenden IR-Verfahren auch unter schlechten Wetterbedingungen und minimaler Sicht jederzeit einwandfrei durchführen können! Haben wir Ihr Interesse geweckt, so freuen wir uns, Sie bezüglich Instrumentenflugausbildung beraten zu dürfen!

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